Ideen, Fragen, Anregungen, etc.
Wir freuen uns über deine Nachricht.
Information gemäß § 1 Abs. 2 Parteiengesetz 2012 zur Nutzung von Wählerverzeichnis-Daten Im Rahmen der bevorstehenden Gemeindevertretungswahl 2025 haben wir als wahlwerbende Partei einen Antrag gemäß § 12 Abs. 8 Gemeindewahlgesetz auf Ausfolgung der Daten des abgeschlossenen Wählerverzeichnisses der Gemeinde gestellt Gemäß § 1 Abs. 2 des Parteiengesetzes 2012 nutzen wir diese Daten ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben als politische Partei. Dies umfasst insbesondere die politische Willensbildung sowie die Kommunikation mit Wahlberechtigten im Rahmen der Wahlwerbung.
Wir stellen sicher, dass alle betroffenen Personen in geeigneter Weise über die Verwendung ihrer Daten informiert werden. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Für Anliegen oder Anfragen zur Verarbeitung der Daten können Sie uns unter lech2030@gemeinsamfürmorgen.at erreichen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.